Der neue Ampel-Koalitionsvertrag & die Bedeutung für Transpersonen

Queer Brandenburger Tor

Da es aktuell in Bezug auf meine Transition nicht allzu viel zu berichten gibt, greife ich heute mal den frisch gebackenen Koalitionsvertrag der künftigen Ampelregierung auf und schaue mir an, was er für LGBTIQ+ im Allgemeinen und Transpersonen im Speziellen bedeutet. 

Gefühlt gingen die Koalititionsverhandlungen recht flott über die Bühne und dank der Abschottung nach außen war noch nicht so ganz klar, was wir denn vom Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP zu erwarten hätten.
Nun ist er da, umfasst 178 Seiten und hält so manchen Hoffnungsschimmer bereit.

Doch schauen wir uns den Inhalt mal genau an und blättern auf Seite 120 zum Abschnitt “Queeres Leben”. Die aus meiner Sicht bemerkenswerten Passagen, habe ich farblich gekennzeichnet, diese Kennzeichnung entstammt nicht dem Koalitionsvertrag:

Queeres Leben

Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um. Darin unterstützen wir u. a. die Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit, fördern Angebote für ältere LSBTI und bringen in der Arbeitswelt das Diversity Management voran, insbesondere im Mittelstand und im öffentlichen Dienst. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sichern wir dauerhaft im Bundeshaushalt ab. Regenbogenfamilien werden wir in der Familienpolitik stärker verankern. Geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe werden wir in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufnehmen. Die Polizeien von Bund und Ländern sollen Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen.

Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden. Wir werden im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Umgehungsmöglichkeiten beseitigen. Für Trans- und Inter-Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, richten wir einen Entschädigungsfonds ein. Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen. Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich.

Wir treten dafür ein, dass Regenbogenfamilien und in der EU geschlossene gleichgeschlechtliche  Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen anerkannt werden. Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen. Wir werden für queere Verfolgte Asylverfahren überprüfen (z. B. Dolmetscher, Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr), Unterbringung sicherer machen und eine besondere Rechtsberatung einrichten.

Wow, das ist schon eine Menge Holz. Und sofern all das in den kommenden 4 Jahren umgesetzt werden sollte, ist das ein großer Schritt in die richtige Richtung!

Schauen wir uns die einzelnen Punkte mal im Detail an, auch wenn viele der Punkte zunächst recht vage formuliert bleiben:

Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Nationale Aktionspläne gab es ja bereits in der Vergangenheit zu verschiedenen Themen, deren Erfolg ich jedoch augenblicklich nicht bewerten kann. Wichtig und richtig finde ich an dieser Stelle aber, dass mit einem nationalen Aktionsplan große Aufmerksamkeit auf die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gelegt wird und das Thema damit mehr Öffentlichkeit erhält. Es wird sozusagen gesellschaftsfähiger und aus der Tabuzone entfernt.

Abzuwarten bleibt, wie die Ampelkoalition den Aktionsplan mit Leben füllen wird. Aufgrund verstärkter Präsenz queerer Menschen im Bundestag und vor allem in der Grünen-Fraktion, bin ich aber guter Hoffnung, dass hier gute Konzepte entwickelt werden.

Aufklärung an Schulen

Diesen Punkt begrüße ich ganz besonders! Zu meiner Schulzeit waren queere Themen ein komplettes Tabu. Laut Lehrplan gab es heterosexuelle Menschen und ein binäres Geschlechtsspektrum. Gruselig. Laut Aussage meiner Kinder sind queere Themen auch heute noch nicht wirklich im System Schule angekommen – Ausnahmen mögen da die Regel bestätigen.

Und ganz ehrlich?! Wäre zu meiner Zeit vor 25-30 Jahren schon offener mit dem Thema umgegangen worden, hätte ich vielleicht schon zu Schulzeiten erkannt, warum ich mich fühle, wie ich mich fühle. Und entsprechend handeln können, anstatt mich ein Leben lang als Alien zu fühlen und darunter zu leiden.

Ich denke, Aufklärung in Schulen prägt nicht nur langfristig die nachhaltige Etablierung und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt innerhalb der Gesellschaft, sondern es dürfte vielen Betroffenen unnötiges Leid ersparen, wenn sie eine Transition bereits im Jugendalter beginnen können.

Angebote für ältere LSBTI

Betrachtet man das Durchschnittsalter von Menschen, die eine Transition beginnen, so gehöre ich trotz meiner noch einigermaßen frischen 40 Jahre schon eher zum alten Eisen. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Transition in späteren Lebensphasen teilweise größere Herausforderungen birgt, als in jungen Jahren. Allerdings auch durchaus Vorteile mit sich bringen kann (Stichwort Lebenserfahrung und gefestigte Verhältnisse).

Insofern begrüße ich die Berücksichtigung älterer LSBTI (also nicht nur Transpersonen), denke aber, dass jedes Alter und jede Lebenssituation individuell zu betrachten ist. Speziell bei Transitionen nehme ich zwar immer die gleichen (Gefühls-)Muster und Erfahrungen war, die verschiedenste Personen durchleben, dennoch sind die Transitionen hochgradig individuell und teilweise schwer vergleichbar.

Diversity Management

Im beruflichen Alltag in einem globalen Konzern erlebe ich täglich, wie Diversity funktionieren kann und wie bereichernd sie ist. Religionen, Nationalitäten, Gender, sexuelle Orientierung, Charakter, und und und. All diese Facetten sind vertreten und ich empfinde diese Vielfalt als bereichernd für mich persönlich, aber auch gesamtgesellschaftlich.

Daher freue ich mich, dass das Diversity Management speziell im Mittelstand und öffentlichen Dienst weiter gefördert werden soll, denn meinem Eindruck nach, wird Vielfalt in diesen Bereichen noch nicht so ausgiebig gelebt, wie beispielsweise bei mir im Job.

Neben dem Aspekt der Bereicherung bin ich zudem davon überzeugt, dass ein solcher Schritt die allgemeine Toleranz und Offenheit der Gesellschaft fördern wird, da Berührungsängste durch praktische Erfahrungen genommen werden und LGBTIQ+-Themen damit mehr Normalität als Besonderheit werden können.

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Diese Stiftung war mir bis dato unbekannt, ihre Ziele sagen mir aber sehr zu:

(…) an den Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld zu erinnern, Bildungs- und Forschungsprojekte zu fördern und zu initiieren und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen (Abkürzung: LSBTTIQ) in Deutschland entgegenzuwirken.”

Eine Übersicht der aktuellen Projekte findet sich hier. Spannend und förderungswürdig!

Regenbogenfamilien

Eine stärkere Verankerung von Regenbogenfamilien in der Familienpolitik klingt erst einmal vielversprechend. Was genau damit aber gemeint ist, geht aus dem Dokument nicht hervor. Schade, denn die Aspekte, die einer Verbesserung bedürfen, sind sicherlich vielfältig. Ich bin gespannt auf konkrete Vorhaben.

Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB

Geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe in die Grundsätze der Strafzumessung aufzunehmen, halte ich für einen richtigen Schritt. Ohne fachliche Expertise in diesem Bereich zu besitzen, würde ich mal davon ausgehen, dass dieser Absatz entsprechend erweitert werden soll:

(…) die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende (…)

Damit ist zu erwarten, dass Straftäter, die aus geschlechtsspezifischen oder homosexuellenfeindlichen Gründen handeln, entsprechend sanktioniert werden und umgekehrt der Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt gestärkt werden wird.

Separate Erfassung von Hasskriminalität

Hier ist mir die aktuelle Situation nicht bekannt, die Formulierung legt aber nahe, dass Hasskriminalität derzeit mit anderen Delikten gemeinsam erfasst wird und damit schwerer zu differenzieren ist. Im Sinne einer Gewahrwerdung und Transparenz sicherlich eine hilfreiche Maßnahme.

Weile Langzeitwirkung davon zu erwarten ist, ist mir allerdings noch etwas schleierhaft. Möglicherweise geht es dabei zunächst um die Schaffung einer soliden Datenbasis, um fundierte Entscheidungen über weitere Maßnahmen treffen zu können.

Transsexuellengesetz abschaffen / Selbstbestimmungsgesetz

Endlich! Nach dem kolossalen Scheitern des letzten Vorstoßes zur Abschaffung im vergangenen Jahr nimmt die neue Bundesregierung einen neuen Anlauf, dieses teils verfassungswidrige Gesetz mit seinen diskriminierenden Werkzeugen (übergriffige Gutachterfragen, vierstelligen Verfahrensrechnungen, lange Verfahrensdauer, etc.) endlich in Rente zu schicken. Ersetzt werden soll es durch ein Selbstbestimmungsgesetz, denn Kernideen der Koalitionsvertrag schon gut umreißt. Selbst für mich, die ihre Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem alten TSG bereits abgeschlossen hat, birgt es einige Verbesserung, wie etwa ein strengeres Offenbarungsverbot, das Betroffenen Mittel an die Hand gibt, gegen ungewollte Offenlegung der alten Identität vorzugehen.

Für mich ist dieser Punkt einer der größten und wichtigsten im gesamten Koalitionsvertrag. Wann er umgesetzt wird, steht wohl noch in den Sternen, aber ich denke, ich stelle schon mal den Sekt kalt. 🙂

Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden

Halleluja! Okay, neben dem Selbstbestimmungsgesetz ist dieser Punkt in meiner aktuellen Lage einer der wichtigsten. Ob “Kosten” mit “alle Kosten” gleichzusetzen ist? Wer weiß, aber es liest sich so. Was würde das bedeuten und welche Kosten wären das?

Aktuelle Pflichtleistung der Kassen ist im Grunde nur die GaOP. Meine Bartepi wird zwar auch gezahlt, aber nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Brustaufbau? Nur bis Körbchengröße A. Einzelfallentscheidung.
Gesichtsfeminisierung? Stimm-OP? Da sieht es schon düsterer aus. Von anderen Betroffenen habe ich gehört, dass die Kasse sich entweder nach der OP (nach Vorstrecken der Kosten durch die Patientin) zu einem gewissen Prozentsatz an den Kosten beteiligt hat oder die OP’s komplett selbst finanziert wurden. Bei einer Gesichtsfeminisierung kann das je nach Umfang schnell bis zu 60.000€ kosten. Wer kann sich das schon leisten?

Meiner Meinung nach müssen diese Kosten durch die Krankenkassen getragen werden, denn der psychische Leidensdruck hört nicht nach der GaOP auf. Jedenfalls nicht in meinem Fall.

Insofern folgt an dieser Stelle die zweite Flasche Sekt, sollte dieses Vorhaben in entsprechendem Ausmaß und zeitnah beschlossen werden. Denn noch liegen diese OP’s vor mir und medizinisch indizierte Kosten in Höhe von mehreren 10.000€ sind schlicht unzumutbar.

Entschädigungsfonds

Zwangs-GaOP oder Zwangsscheidungen bei Transpersonen? Ja, das gab es. Und es war entwürdigend und menschenverachtend. Für die derart geschädigten Personen einen Entschädigungsfonds zu schaffen, ist genau richtig. Es behebt nicht die Fehler, die früher gemacht wurden und Leben, die dadurch geschädigt wurden. Aber es sorgt für ein kleines bisschen Gerechtigkeit und Anerkennung des Leidensweges, den diese Personen staatlich verordnet gehen mussten.

Vollständiges Verbot von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen

Es gab (und gibt?) tatsächlich Menschen, die die Auffassung vertraten (und vertreten?), dass man Homosexualität mittels Psychotherapie “heilen” könne und diese Menschen zur Heterosexualität “bekehren” könne. Wie gruuuselig und übergriffig. Grauenhaft!

Insofern ist ein konsequentes Verbot derartiger Behandlungen nicht nur zu begrüßen, sondern zwingend notwendig!

Blutspendeverbot

Warum homosexuelle Männer und Transpersonen kein Blut spenden dürfen, ist – auch angesichts technischer Prüfverfahren – nicht nachvollziehbar und pure Diskriminierung.

Nun stelle man sich mal vor: vor der Corona-Pandemie ging ich recht regelmäßig zur Blutspende. Aus Überzeugung, anderen Menschen damit notfalls sogar das Leben retten zu können. Damals, in der alten männlichen Rolle, war das noch erlaubt. Jetzt, wo sich außer meiner Selbsterkenntnis, meinem Personenstand und den Hormonen im Grunde nichts geändert hat, ist es mir verboten. Warum ist mein Blut plötzlich weniger wert?! Oder gefährlicher?! Nobody knows…

Es ist jedenfalls höchste Zeit, diesen Unsinn zu beenden!

Ehen/Lebenspartnerschaften in der EU

Nun bewegen wir uns im letzten Absatz, der eher einer Absichtserklärung gleichkommt, als konkreten Plänen. Dennoch sind dies schöne Absichten. Der Kampf für die Anerkennung von allen Formen und Ehen und Lebenspartnerschaften überall in der EU entspricht meiner Auffassung nach absolut dem europäischen Geist und ist höchst wünschenswert.

Reißt dieses geistigen Grenzen endlich ein und lasst die Menschen ihr Leben leben!

Asylverfahren für queere Verfolgte 

Ein schöner Schlusspunkt. Menschen, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung in ihrem Heimatland verfolgt werden, bekommen hier besondere Aufmerksamkeit und Möglichkeiten, in Deutschland Asyl zu erhalten. Das kam in der Vergangenheit sicherlich zu kurz und die Zahlen getöteter queerer Personen zeichnen ein trauriges Bild.

Fazit

Nun, was also darf die LGBTIQ+ Community nun vom neuen Koalitionsvertrag halten?

“Leben und leben lassen”. Dieses Credo lese ich zwischen den Zeilen des Abschnitts “Queeres Leben” wieder und wieder. Einhergehend mit einer Stärkung der Rechte und Sichtbarkeit queerer Menschen.

Offen gestanden war das der erste Koalitionsvertrag, den ich je ernsthaft gelesen habe und ich gehe mal davon aus, dass die Formulierungen in diesen Verträgen grundsätzlich recht allgemein gehalten werden.

Von diesem Standpunkt aus betrachtet bewerte ich das vorliegende Dokument als guten Start und Schritt in die richtige Richtung, mehr aber bisher auch nicht. Es bleibt abzuwarten, wie die Ampel die einzelnen Vorhaben nun konkret ausgestaltet und wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist.

Wegen mir darf es damit gerne sofort losgehen. 🙂

Spannend ist’s allemal und falls es Neuigkeiten dazu gibt, werden dieses sicherlich in diesem Blog ihren Platz finden.

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